Psychotherapie Dölling & Leutert
Praxisgemeinschaft für Psychotherapie


 


Was ist Psychotherapie und was ist Verhaltenstherapie?

Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen durch wissenschaftlich anerkannte Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen mit Leid, Angst und Verunsicherung können unser körperliches Wohlbefinden stark beeinträchtigen. Eine Psychotherapie ist ratsam, wenn diese Probleme und Krankheitserscheinungen uns so einschränken, dass wir die Anforderungen des Alltags nicht mehr bewältigen können.

In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass psychische Beschwerden das Resultat von bewussten oder nicht-bewussten Lernprozessen sind. In der Therapie geht es für den Patienten darum - zusammen mit dem Therapeuten - herauszufinden, welche Lebensumstände und Situationen zur Entstehung der psychischen Erkrankung geführt haben. Auf dieser Grundlage wird dann gemeinsam ein Behandlungsplan erarbeitet, bei dem es darum geht das Handeln, Denken und Fühlen des Patienten so zu ändern, dass die psychische Erkrankung überwunden werden kann. Der Therapeut wird dabei vorhandene Stärken und Fähigkeiten herausarbeiten um diese dann für den Veränderungsprozess nutzbar zu machen.


Ablauf einer Psychotherapie

In unserer Praxis werden alle Therapieeinheiten vorwiegend als Einzeltherapie abgehalten. Hier erfolgen persönliche Gespräche die mit speziellen Methoden und Techniken durch den Therapeuten ergänzt und geführt werden. Bei entsprechender Indikation können auch Therapiestunden in Gruppen durchgeführt werden.


Eine Therapieeinheit (Einzeltherapie) dauert in der Regel 50 Minuten.

Eine Einheit bei Gruppentherapie dauert 100 Minuten.

Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Absprache statt.

 



Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen einer Therapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut. Zu Beginn stehen daher bis zu 4 sogenannte probatorische Sitzungen (bis zu 6 Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen) zur Verfügung. In diesen ersten Einheiten soll gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden und geklärt werden in wie weit eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Im Anschluss wird im gegenseitigen Einvernehmen zusammen der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse des Patienten gestellt. Stimmt die Krankenkasse der Therapie und der Kostenübernahme zu, folgen je nach Bedarf entweder 24 Therapieeinheiten (= Kurzzeittherapie) oder bei entsprechender Notwendigkeit 60 Therapieeinheiten (= Langzeit-therapie). Bei besonders dringendem Handlungsbedarf kann auch eine psychotherapeutische Akutbehandlung (bis zu 12 Einheiten à 50 Minuten) in Frage kommen.


Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt?

Eine Überweisung ist nicht notwendig. Bringen Sie aber bitte zum ersten Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte (Karte der Krankenversicherung) mit. Der Psychotherapeut wird Ihnen zu Beginn einen Überweisungsschein an/für Ihren Hausarzt überreichen, der bestätigen muss, dass keine körperliche Ursache für die betreffende psychische Erkrankung vorliegt. Manchmal kann es sinnvoll sein, neben der psychotherapeutischen auch eine medikamentöse Therapie einzuleiten. Diese medikamentöse Therapie kann und darf aber nur von Ärzten - und nicht von Psychotherapeuten - verordnet werden. Eine Abstimmung zwischen Patient, Arzt und Therapeut ist dabei natürlich sinnvoll und zielführend.


Was kostet eine Psychotherapie?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung der psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Zuzahlung müssen Sie als Patient NICHT leisten.


Privatversichert? Selbstzahler?

In diesem Fall ist die Übernahme der Kosten abhängig vom entsprechenden Versicherungsschutz den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung gewählt haben. Gern erhalten Sie im Vorfeld einen entsprechenden Kostenvoranschlag um diesen bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, damit diese die Kostenübernahme prüfen kann. Die Kosten der Psychotherapie richten sich in diesem Fall - wie auch bei Selbstzahlern - nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).